Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Finden Sie hier informative Antworten auf diverse Fragen rund um den Wald.

Der Ster ist ein Raummass. Genauer gesagt beschreibt der Ausdruck Raummeter (rm) das Ster. Es ist die gebräuchlichste Masseinheit z.B. für Brennholz. Ein Raummeter oder auch Ster, entspricht dem Volumen eines Kubikmeters (1 m³) gesammelter Holzscheite. Der Festmeter (fm), ist die Einheit für die reine Holzmenge (ohne Luft/Hohlraum dazwischen). Ein Schüttraummeter (srm) entspricht einer losen Holzmenge von 1 m³. Beim Schütten entstehen grössere Hohlräume als beim Schichten, deshalb ist bei derselben Holzmenge eine höhere Angabe in den jeweiligen Einheiten zu finden.

Die Umrechnungen für Raummasse:

1.0 Festmeter (fm) = 1.4 Raummeter / Ster (rm) = 2.5 Schüttraummeter (srm)
0.7 Festmeter (fm) = 1.0 Raummeter / Ster (rm) = 1.8 Schüttraummeter (srm)
0.4 Festmeter (fm) = 0.56 Raummeter / Ster (rm) = 1.0 Schüttraummeter (srm)

Auf keinen Fall dürfen Sie Schnittgut und andere biologischen Abfälle im Wald deponieren. Grünabfälle müssen mit der Grüngutsammlung entsorgt werden.

Das Befahren von Waldstrassen ist verboten und Ausnahme sind: Waldbewirtschaftung, Jagd und Unterhalt von Gewässern und Versorgungsanlagen. Polizei und Feuerwehr sind vom allgemeinen Fahrverbot ausgenommen. 

Fahrzeuge wie Autos und Motorräder dürfen an keiner Stelle im Wald parkiert werden.

Eine gute Waldpflege besteht unter anderem darin, alte und schwache Bäume zu fällen, um Licht und Platz für Jungbäume zu schaffen. Mit jedem unserer Eingriffe verfolgen wir ein bestimmtes Ziel.

  • Gut die Hälfte der gefällten Bäume werden als Brennstoff eingesetzt: Der Wärmeverbund Oensingen übernimmt den lokalen Energieträger in Form von Schnitzeln, Private bestellen auch Stückholz bei uns.
  • Auch die Vielfalt der Baumarten ist ein wichtiger Aspekt der Waldpflege. Durch das Fällen von dominanten Arten wie Buchen, Ahorn und Esche entsteht neuer Platz für seltenere Baumarten. So können beispielsweise Nussbaum, Kirsche und Eiche neu gepflanzt und gefördert werden.
  • Morsche Äste und instabile Baumteile werden entfernt, um die Waldbesucherinnen und -besucher vor Unfällen zu schützen und so die Sicherheit im Wald zu gewährleisten.

Bei Holzschlag besteht für Waldbesucherinnen und Waldbesucher Lebensgefahr. Gesperrte Waldstrassen und Wege dürfen daher auf keinen Fall betreten werden. Bitte beachten Sie, dass Sie den Wald auf eigenes Risiko begehen. Das Forstpersonal hat keine Kapazitäten, die abgesperrten Gebiete zusätzlich zu überwachen.

Wald ist grundsätzlich ein ungesicherter Naturraum. Beim Waldbesuch ist jede Person respektive die Leitung von Klassen oder Gruppen selbst für die Sicherheit verantwortlich. Der Wald ist jederzeit zugänglich, der Waldbesitzer respektive die Waldbesitzerin lehnen jede Haftung ausdrücklich ab.

Nistet ein Dachs, Fuchs, Marder oder ein anderes Wildtier in Ihrem privaten Garten, können Sie sich an den Wildhüter Ihrer Gemeinde wenden. Er wird sich um das Tier kümmern.

Melden Sie grössere Tiere wie Reh, Fuchs und Hase dem Wildhüter oder der Polizei. Lassen Sie das Kadaver liegen und vermeiden Sie Berührungen. Das Forstpersonal ist für das Wegschaffen von toten Tieren nicht zuständig. Bei kleinen Tieren wie Vögel, Mäusen u.a. wird der ökologische Kreislauf im Wald das Ass in kürzester Zeit zersetzen.

Im Grundsatz ist das frei laufen lassen von Hunden kein Problem und ist erlaubt. Eine wichtige Ausnahme ist die Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli. Während dieser Zeitspanne gilt die gesetzliche Leinenpflicht, um Jungwild und Brutvögel zu schützen. Tipp: Lassen Sie Ihren Hund nicht mehr als auf mittlere Sichtweite frei herumlaufen und halten Sie ihn stets unter Ihrer Kontrolle.

Das Velofahren ist auf befestigten Wegen/Strassen oder beschilderten Biketrails gestattet. Auf Wanderwegen und Waldpfaden sind keine Fahrräder erlaubt. Fahren Sie im Wald nicht quer, die dabei entstehenden Spuren können andere Biker ebenfalls dazu verleiten diese Pfade zu nehmen. So entstehen in kurzer Zeit Trails, welche den Wald auf lange Zeit verschandeln und die Natur nur langsam zurückholt.

Das Reiten ist nur auf befestigten Wegen und Strassen erlaubt. Beachten Sie eventuelle Reitverbote und queren Sie nicht den Wald um keine Boden- und Wurzelschäden zu verursachen.

Ja, der Wald ist ein Erholungsgebiet und der Aufenthalt kann sich sehr schön gestalten und zu einem unvergesslichen Moment werden. Beachten Sie, dass bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen eine Bewilligung eingeholt werden. Auskunft zur Bewilligung erhalten Sie bei der jeweiligen Einwohnergemeinde.

Das Fallholz gehört stets dem jeweiligen Waldbesitzer. In der Regel weiss man nicht eindeutig auf welchem Besitzgrund man sich befindet. Mit einer schriftlichen Sammelbewilligung darf in dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Gebieten Holz gesammelt werden. Der Forstbetrieb gibt Ihnen gerne Auskunft über Gebiete und Besitzer.

Sie dürfen im Wald Feuer entfachen, das ist erlaubt. Vergewissern Sie sich immer zur gegenwärtigen Situation:

  • Aktuelle Warnungen zu Waldbrandgefahr
  • Geeignete Gegebenheit (zünden Sie kein Feuer z.B. bei starker Hanglage, bei viel Laub, bei nahe stehenden Bäumen, im Unterholz, bei mittleren Winden).

Am Besten Sie benutzen ausschliesslich offizielle Feuerstellen. Wenn Sie selber eine bauen, legen Sie diese mit Steinen aus, kehren Sie rund um die Feuerstelle das Laub grosszügig weg. Verwenden Sie das bei machen Feuerstellen zur Verfügung gestellte Brennholz oder sammeln Sie nur welches vom Waldboden. Nehmen Sie stets eine zusätzliche Flasche Wasser mit um das Feuer nachhaltig zu löschen. Kontrollieren Sie vor dem Verlassen der Feuerstelle, dass keine Glut mehr schwelt. Je nach Untergrund der Feuerstelle, kann sich Glut durch den Waldboden verbreiten und auch Stunden nach dem Bräteln ein Feuer entfachen!

Wichtig: Einen Waldbrand auszulösen kann strafrechtliche Folgen haben und sehr grosse Schäden an Flora und Fauna anrichten. Zudem können Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden. Ein Waldbrand kann unter Umständen nur schwer gelöscht werden und ist mit sehr hohem Aufwand verbunden.

TIPP: Gehen Sie sicher und informieren Sie sich zum jeweiligen Waldgebiet und beachten Sie die behördlichen Warnungen: